STAPLER2019_BASIS

76 Ausbildung der Bediener von Flurförderzeugen der Kategorie R Ausnahmebewilligung Wenn für den Werkverkehr eine öffentliche Strasse befahren werden muss, erteilen die kantonalen Be- hörden auf Gesuch hin für nicht eingelöste Fahrzeuge eine Ausnahmebewilligung Der Versicherungsnachweis muss erbracht werden. Im Gesuch müssen die zu befahrenden, öffentli- chen Strassen genau bezeichnet sein. Verschiedene Kantone verlangen auch eine ge- naue Typenbeschreibung der Flurförderzeuge. Der Ablauf des notwendigen Verfahrens nteschei- det sich von Kanton zu Kanton. Die Bewilligung muss in der Regel jährlich erneuert werden. 20.5 Regeln für die Fahrt auf öffentlichen Strassen Schutzvorkehren 2 Bewegliche Teile, wie Kranarme oder Haken, sind für die Fahrt zu sichern; Hebegabeln müssen hochgeklappt sein oder gut sichtbare Schutzkas- ten tragen. Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 58 1 Bestandteile, Arbeitsgeräte oder Ladestücke, die bei Zusammenstössen gefährlich werden könnten, namentlich wegen Spitzen, Schneiden oder Kanten, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen werden. Ladungen auf Arbeits- motorwagen 1 Auf Arbeitsmotorwagen und ihren Anhängern dürfen ausser Betriebsstoffen und Bestandteilen für die Maschine sowie Werkzeugen und Arbeitsgeräten keine Waren befördert werden. 2 Die kantonale Behörde kann die Beförderung von Waren gestatten für den werkinternen Verkehr auf öffentlicher Strasse und zum Warenumschlag zwischen benachbarten Stationen öffentlicher Transportunternehmungen. Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 77 Massnahmen für die Leerfahrt auf öffentlichen Strassen: Schutzbalken oder Gabeln hochklappen. Leerfahrt Für Leerfahrten auf öffentlichen Strassen müs- sen die Gabeln von Staplern so gesichert sein, dass sie bei Zusammenstössen keine besondere Gefahr darstellen. Dies kann auf zwei Arten ge- schehen: • Hochklappen und Sichern der Gabeln. • Abdecken der Gabelspitzen mit einem Gabel- schutzbalken oder Schutzkasten. Transport von Gütern Normalerweise dürfen Arbeitskarren auf öffent- lichen Strassen keine Waren transportieren. Für Flurförderzeuge im Werkverkehr gilt aber eine Ausnahme. Beim Gesuch für eine Ausnahmebe- willigung kann der Warentransport (Gabellast) als Option beantragt werden. Diese Vorschriften gelten für immatrikulierte Fahrzeuge und auch solche, die mit einer Aus- nahmebewilligung verkehren.

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